„Wenn du unverschuldet in einen Unfall gerätst, hast du das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen zu konsultieren. Du musst keinen von der gegnerischen Versicherung beauftragten Sachverständigen in Anspruch nehmen, der womöglich zu deinem Nachteil handeln könnte.“

Deine Vorteile auf einen Blick:

Ein Unfall ist immer eine belastende Situation – wir wissen das. Genau deshalb ist es uns besonders wichtig, Dir schnell und zuverlässig zu helfen. Unser Ziel ist es, Dir in dieser stressigen Zeit den Rücken freizuhalten und Dich bestmöglich zu unterstützen.

Schnelle & unkomplizierte Abhilfe

100% unabhängige und fachgerechte Gutachten

Erstklassige Beratung & Betreuung

Service & Hilfe auch nach dem Gutachten

Wir stehen an Deiner Seite, wenn es darum geht, den Schaden an Deinem Fahrzeug professionell zu bewerten, Deine Ansprüche gegenüber der Versicherung durchzusetzen und für Deine Rechte einzustehen. Dabei arbeiten wir sorgfältig, transparent und mit vollem Einsatz, damit Du Dich auf das Wesentliche konzentrieren kannst: wieder durchatmen zu können.

Mit uns hast Du einen Partner an Deiner Seite, der Deine Sorgen versteht und Dich nicht allein lässt. Dein Vertrauen ist unser Antrieb – wir sind erst zufrieden, wenn Du es bist.

Unfall gehabt?

Wir helfen Dir, Deinen Schaden professionell zu regeln

Bei einem Unfall ist es entscheidend, die exakte Schadenhöhe professionell festzustellen. Als erfahrene und geprüfte KFZ-Sachverständige dokumentieren wir alle Schäden an Deinem Fahrzeug und berechnen den vollständigen Schadensumfang – inklusive einer möglichen Wertminderung. Diese Wertminderung und der gesamte Schaden müssen von der gegnerischen Versicherung erstattet werden.

Wir kümmern uns außerdem um die Ermittlung des Wiederbeschaffungswerts, der Nutzungsausfallentschädigung und des Restwerts Deines Fahrzeugs. Damit Du Deine Ansprüche erfolgreich durchsetzen kannst, arbeiten wir eng mit spezialisierten Anwälten zusammen. Dieser Service ist für Dich – gemäß der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) – komplett kostenfrei.


Zeigt eine Dame nach einem Schweren Verkehrsunfall. Sie hat uns als Sachverständigenbüro kontaktiert und wir haben ihr von Anfang bis ende beigestanden.

Wie wir Dir helfen.

Egal ob PKW, LKW, E-Bikes, Fahrräder, Verkaufsfahrzeuge, Nutzfahrzeuge (NFZ) oder Motorräder – wir erstellen professionelle Gutachten mit höchster Expertise, damit Deine Schadensregulierung schnell und reibungslos abläuft. Wir kümmern uns um die Einreichung des Gutachtens bei der gegnerischen Versicherung und stellen Dir selbstverständlich eine Kopie zur Verfügung. Hast Du noch keinen Anwalt? Kein Problem – wir vermitteln Dir gerne einen erfahrenen Rechtsanwalt, der Dich umfassend berät und unterstützt.

Wir sind für Dich in den Regionen Hildesheim, Hannover, Braunschweig und im gesamten Umkreis von 50 Kilometern unterwegs – inklusive Anfahrt und Fahrzeugbesichtigung. Auf Anfrage führen wir auch überregionale Besichtigungen in ganz Niedersachsen und darüber hinaus durch.

Ein großer Vorteil für Dich: Dank unserer Hebebühnen können wir Dein Fahrzeug bei uns vor Ort besonders gründlich begutachten. Im Vergleich zu vielen anderen Sachverständigen ermöglichen wir bei Bedarf sogar Demontagen, um verdeckte Schäden präzise zu erfassen und eine detaillierte Schadensermittlung sicherzustellen.

Vertrau auf unsere Erfahrung und lass uns gemeinsam dafür sorgen, dass Du zu Deinem Recht kommst!

Was kostet ein Unfallgutachten?

Keine Sorge: In den meisten Fällen entstehen Dir keine Kosten für ein Unfallgutachten! Auf Wunsch senden wir die Rechnung für das Gutachten direkt an die gegnerische Versicherung. Laut der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) und der ständigen Rechtsprechung in Deutschland ist die gegnerische Versicherung bei einem unverschuldeten Unfall verpflichtet, die Kosten für den Sachverständigen sowie die Anwaltskosten zu übernehmen.

Das bedeutet für Dich: Du kannst Deine berechtigten Ansprüche geltend machen, ohne für die Kosten der Schadensfeststellung aufkommen zu müssen. Wir kümmern uns darum, dass alles reibungslos abläuft!

Hast Du noch Fragen?

Melde Dich einfach bei uns per E-Mail oder Telefon – wir stehen Dir gerne beratend zur Seite und helfen Dir weiter!

Wertgutachten

Fahrzeugwert realistisch einschätzen – mit einem Experten an Deiner Seite

Je älter oder seltener ein Fahrzeug ist, desto schwieriger wird es, den tatsächlichen Wert realistisch einzuschätzen und einen fairen Verkaufspreis zu erzielen. Vertraue daher einem Experten, der durch die Berücksichtigung verschiedener Faktoren einen präzisen Markt- bzw. Wiederbeschaffungswert für Dein Fahrzeug ermitteln kann. So vermeidest Du potenzielle Komplikationen beim Verkauf.

Besonders bei Oldtimern ist es oft sinnvoll, einmal jährlich ein Wertgutachten erstellen zu lassen. Dieses dokumentiert nicht nur den steigenden Wert, sondern bietet Dir auch einen wichtigen Nachweis über den aktuellen Wert – sei es für den Verkauf oder für die Versicherung.

Unsere Wertgutachten sind vielseitig einsetzbar und anerkannt – sei es für Firmenentnahmen, Scheidungen oder Verkäufe. Außerdem werden unsere Gutachten von allen Oldtimerversicherungen anerkannt.

Gebrauchtwagen-Check

Überlegt ein Gebrauchtfahrzeug zu kaufen? Lass uns Dir helfen!

Bist Du unsicher, ob das Gebrauchtfahrzeug wirklich das Richtige für Dich ist? Kennst Du den Verkäufer oder die Geschichte des Fahrzeugs nicht? Vielleicht gibt es versteckte Mängel, die Du übersehen hast. Keine Sorge – unsere geprüften Sachverständigen sind für Dich da! Wir führen einen umfassenden Gebrauchtwagen-Check durch, damit Du genau weißt, was Du kaufst.

Wir prüfen Dein Wunschfahrzeug im Detail auf folgende Punkte:

  • Karosserie
  • Elektrische Systeme
  • Technik

Zusätzlich bieten wir Dir folgende Leistungen an:

  • Auslesen von Fehlerspeichern
  • Lacksichtdickenmessungen
  • Probefahrten
  • Inspektion auf einer Hebebühne

Wichtige Hinweise:
Die Angaben im Gebrauchtwagen-Check basieren auf einer Sichtprüfung. Das Auslesen von Fehlerspeichern ist nur bei Fahrzeugen mit entsprechender Schnittstelle und den uns bekannten Fahrzeugen möglich (nicht z.B. bei Exoten). Eine Lackschichtdickenmessung erfolgt nicht bei Kunststoffteilen. Eine Probefahrt und Fotos können optional gebucht werden. Falls Du eine detaillierte Schadensbeschreibung benötigst, empfehlen wir die Bestellung eines ausführlichen Schadens- oder Unfallgutachtens.

Unfallrekonstruktion

Der genaue Unfallhergang in sicheren Händen

Wir untersuchen die Fahrzeugstellungen auf Beschädigungen, Spuren, Plausibilität und andere relevante Faktoren, um den genauen Ablauf des Unfalls zu rekonstruieren. Denn eine fehlerhafte Interpretation des Unfalls kann weitreichende und gravierende Konsequenzen haben. Vertraue auf unsere Expertise, um den Unfallhergang präzise und objektiv zu bestimmen.

Technische Sondergutachten

Versteckte Mängel sicher erkennen

Oft sind es nicht sofort sichtbare Schäden, die ernsthafte Probleme verursachen, wie zum Beispiel an Motoren oder Getrieben. Diese versteckten Mängel können das Fahrzeug erheblich beeinträchtigen. Genau hier kommen wir ins Spiel: Unsere Experten erstellen für Dich ein detailliertes Gutachten, das Dir nicht nur hilft, den aktuellen Zustand des Fahrzeugs genau zu bewerten, sondern auch Beweise sichert und die Schadensursache gründlich analysiert.

Young-& Oldtimergutachten

Versteckte Mängel sicher erkennen

Oft sind es nicht sofort sichtbare Schäden, die ernsthafte Probleme verursachen, wie zum Beispiel an Motoren oder Getrieben. Diese versteckten Mängel können das Fahrzeug erheblich beeinträchtigen. Genau hier kommen wir ins Spiel: Unsere Experten erstellen für Dich ein detailliertes Gutachten, das Dir nicht nur hilft, den aktuellen Zustand des Fahrzeugs genau zu bewerten, sondern auch Beweise sichert und die Schadensursache gründlich analysiert.

Kurzgutachten / Kostenvoranschlag

Schnell und präzise für kleinere Schäden

Für Fahrzeugschäden, die unter die Bagatellgrenze fallen, bieten wir Dir auch Kurzgutachten sowie Kostenvoranschläge an. Diese umfassen eine präzise Kalkulation der Schäden und beinhalten professionelle Fotos zur Dokumentation der Fahrzeugbeschädigungen.

Bei einem Verkehrsunfall ist es oft so, dass die Sach- und Rechtslage so eindeutig ist, dass einer der Unfallgegner den Unfall allein verursacht hat und demzufolge auch die Haftungsquote mit 100 % eindeutig ist. Es gibt aber Ausnahmen, bei denen es mehrere Verursacher geben kann. Gibt […]
Es gibt eine allgemeine Betriebsgefahr, die mit der Nutzung eines KFZ eingeht. Diese kann in bestimmten Fällen dafür Sorge tragen, dass die Versicherung nicht den vollständigen Schaden erstatten möchte.
Hat der Geschädigte, kein Ersatzfahrzeug angemietet, hat er grundsätzlich Anspruch auf Geldentschädigung im Sinne von § 249 Abs. 2 BGB, für die Entziehung der Nutzungsmöglichkeit seines Pkw´s. Die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung bemisst sich u. a. nach der Reparaturdauer. Der konkrete Tagessatz kann in der Regel dem […]
Diese Bescheinigung eines Sachverständigen bestätigt den Umfang von durchgeführten Reparaturen nach einem Schadensereignis und wird z.B. für die Geltendmachung von Nutzungsausfall benötigt. Eine Alternative ist u.a. die Rechnung der Werkstatt oder eigene Fotos des reparierten Fahrzeugs mit z.B. einer aktuellen Tageszeitung (als Nachweis der zeitlichen Einordnung) […]
Den Restwert ermittelt ein unabhängiger Sachverständiger unter Berücksichtigung des konkreten Schadenbildes und regionaler Marktgegebenheiten. Der Restwert wird nach einem Unfall vom Wiederbeschaffungswert abgezogen, um die Summe zu ermitteln, die dem Versicherungsnehmer noch als Leistung von der Versicherung zusteht. Den Restwert selbst erhält man dann von dem […]
Der Wiederbeschaffungswert ist der Wert, den der Anspruchsteller für ein vergleichbares Fahrzeug bei einem seriösen KFZ-Händler aufwenden muss. Der Sachverständige berücksichtigt bei der Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes alle wertbildenden Faktoren sowie die lokale Marktlage.
Der Minderwert ist ein Schaden, der dadurch zustande kommt, dass ein Unfallwagen im Falle eines späteren Verkaufs einen geringeren Verkaufswert erzielen kann, als Fahrzeuge ohne Vorschäden. Der Minderwert wird durch einen unabhängigen und freien Sachverständigen im Gutachten beachtet. Auch bei älteren Fahrzeugen kann ein solcher Minderwert […]
Der Begriff „Unfallfrei“ besagt, dass ein Fahrzeug keinen Schaden erlitten hat, der als erheblich anzusehen ist. Die Erheblichkeit eines Schadens bestimmt sich nach der Verkehrsauffassung, die nur geringfügige, ausgebesserte Blechschäden und „Schönheitsfehler“ aus dem Begriff der Unfallfreiheit ausnimmt.Ein Unfall ist ein von außen einwirkendem Ereignis, bei […]
Von einem Totalschaden ist die Rede, wenn die Wiederherstellung des beschädigten Fahrzeuges entweder technisch nicht möglich (technischer Totalschaden) oder unwirtschaftlich ist (wirtschaftlicher Totalschaden).
Der Geschädigte kann gemäß § 249 BGB frei wählen, ob er das Fahrzeug reparieren lässt oder ob er sich die Reparaturkosten auszahlen lässt (fiktive Abrechnung). Im Totalschadenfall wird der Wiederbeschaffungswert abzüglich eines Restwerts ausgezahlt.
Bei Bagatellschäden handelt es sich um kleine Sachschäden wie z.B. Kratzer, deren Reparaturkosten bei weniger als ca. 750 € liegen. Liegen die Reparaturkosten unterhalb von 750 € sollten Sie sich einen Kostenvoranschlag des Gutachters einholen. Hier führen wir auch eine kostenlose Ersteinschätzung durch.
Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert um bis zu 30%, kann der Geschädigte das Fahrzeug dennoch reparieren lassen, soweit er das Fahrzeug weiter nutzt und die Reparatur fachgerecht durchgeführt wird. In der Regel muss das Fahrzeug min. noch sechs Monate nach der Reparatur genutzt werden.