Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert um bis zu 30%, kann der Geschädigte das Fahrzeug dennoch reparieren lassen, soweit er das Fahrzeug weiter nutzt und die Reparatur fachgerecht durchgeführt wird. In der Regel muss das Fahrzeug min. noch sechs Monate nach der Reparatur genutzt werden.
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