Der Begriff „Unfallfrei“ besagt, dass ein Fahrzeug keinen Schaden erlitten hat, der als erheblich anzusehen ist. Die Erheblichkeit eines Schadens bestimmt sich nach der Verkehrsauffassung, die nur geringfügige, ausgebesserte Blechschäden und „Schönheitsfehler“ aus dem Begriff der Unfallfreiheit ausnimmt.
Ein Unfall ist ein von außen einwirkendem Ereignis, bei dem eine Person ungewünschten körperlichen Schaden erleidet oder eine Sache (z.B. KFZ) unbeabsichtigt beschädigt wird.

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