Der Wiederbeschaffungswert ist der Wert, den der Anspruchsteller für ein vergleichbares Fahrzeug bei einem seriösen KFZ-Händler aufwenden muss. Der Sachverständige berücksichtigt bei der Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes alle wertbildenden Faktoren sowie die lokale Marktlage.

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