Der Minderwert ist ein Schaden, der dadurch zustande kommt, dass ein Unfallwagen im Falle eines späteren Verkaufs einen geringeren Verkaufswert erzielen kann, als Fahrzeuge ohne Vorschäden. Der Minderwert wird durch einen unabhängigen und freien Sachverständigen im Gutachten beachtet. Auch bei älteren Fahrzeugen kann ein solcher Minderwert anfallen.

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