Den Restwert ermittelt ein unabhängiger Sachverständiger unter Berücksichtigung des konkreten Schadenbildes und regionaler Marktgegebenheiten. Der Restwert wird nach einem Unfall vom Wiederbeschaffungswert abgezogen, um die Summe zu ermitteln, die dem Versicherungsnehmer noch als Leistung von der Versicherung zusteht. Den Restwert selbst erhält man dann von dem aufkaufenden Händler ausgezahlt.
Sollte man nicht verkaufen (es besteht grundsätzlich kein Zwang) wird der Restwert von der Versicherung in Abzug gebracht und man muss sich um die eigene Entsorgung des verunfallten KFZ etc. kümmern.

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