Bei einem Verkehrsunfall ist es oft so, dass die Sach- und Rechtslage so eindeutig ist, dass einer der Unfallgegner den Unfall allein verursacht hat und demzufolge auch die Haftungsquote mit 100 % eindeutig ist. Es gibt aber Ausnahmen, bei denen es mehrere Verursacher geben kann. Gibt es zwei Unfallverursacher, werden die Haftungsquote entsprechend der „Schuld“ aufgeteilt. Eine Haftungsquote von 25 % für den Unfallbeteiligten A bedeutet, dass der Unfallbeteiligte B 75 % des bei A entstandenen Schadens zu erstatten hat, B erhält dagegen 25 % des entstandenen Schadens von der Versicherung von A.
No responses yet